Beitrag
Tachographenprüfung: Fristen, Auslöser und Planung für Fuhrparks
Eine Tachographenprüfung ist mindestens alle 24 Monate erforderlich. Zusätzlich nennt § 57b StVZO mehrere Ereignisse, nach denen unverzüglich eine Nachprüfung erfolgen muss. Für Fuhrparks ist deshalb…
Eine Tachographenprüfung ist mindestens einmal innerhalb von 24 Monaten seit der letzten Einbau- oder Nachprüfung erforderlich. Die Zweijahresfrist ist jedoch nur ein Teil der Regelung: § 57b StVZO nennt mehrere technische und administrative Änderungen, nach denen unverzüglich eine Nachprüfung durchgeführt werden muss.
Für Fuhrparks bedeutet das: Ein einzelner Kalendereintrag pro Fahrzeug reicht nicht aus. Reparaturen, Änderungen an Reifen- oder Fahrzeugparametern, neue Kennzeichen und Arbeiten an Plombierungen müssen mit dem Prüfprozess verknüpft werden.
Wann ist eine Tachographenprüfung fällig?
Die regelmäßige Nachprüfung muss spätestens innerhalb von 24 Monaten nach der letzten Einbauprüfung oder Nachprüfung erfolgen. Daneben ist eine Nachprüfung unverzüglich erforderlich:
- nach jeder Reparatur der Fahrtenschreiberanlage,
- nach einer Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl,
- nach einer Änderung des wirksamen Reifenumfangs, wenn diese aus einer Änderung der Reifengröße resultiert,
- wenn eine Plombierung nach den einschlägigen Vorschriften ersetzt wird,
- bei digitalen Fahrtenschreibern, wenn die eingestellte UTC-Zeit um mehr als 20 Minuten von der koordinierten Weltzeit abweicht,
- bei digitalen Fahrtenschreibern nach einer Änderung des amtlichen Kennzeichens.
Nach dem erstmaligen Einbau eines Fahrtenschreibers ist zudem eine Einbauprüfung erforderlich. Dabei werden Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise des Systems geprüft.
Einbauprüfung und Nachprüfung: Was ist der Unterschied?
Die Einbauprüfung folgt auf den Einbau eines Fahrtenschreibers. Sie stellt sicher, dass Gerät, Sensorik, Fahrzeugdaten und Einbausituation vorschriftsmäßig zusammenarbeiten.
Die Nachprüfung ist die wiederkehrende oder anlassbezogene Kontrolle eines bereits eingebauten Systems. Sie wird sowohl nach Ablauf der 24-Monats-Frist als auch nach den gesetzlich genannten Änderungen durchgeführt.
Für beide Prüfarten gelten Anforderungen an die ausführende Stelle und die Prüfstelle. Die Arbeiten dürfen nicht von einer beliebigen Werkstatt vorgenommen werden, sondern nur von hierfür anerkannten oder beauftragten Stellen beziehungsweise zugelassenen Einbaubetrieben.
Welche Fahrzeugdaten sollten Fuhrparks überwachen?
Ein belastbarer Fristenprozess verbindet den Prüftermin mit den technischen Stammdaten des Fahrzeugs. Sinnvoll sind mindestens folgende Felder:
| Datenfeld | Warum es relevant ist |
|---|---|
| Datum der letzten Einbau- oder Nachprüfung | Ausgangspunkt der 24-Monats-Frist |
| Fälligkeit der nächsten Regelprüfung | Terminsteuerung mit Vorlauf |
| Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer | Identifikation und Erkennung eines Kennzeichenwechsels |
| Reifengröße und dokumentierter Reifenumfang | Bewertung von Änderungen an der Bereifung |
| Tachographenhersteller, Modell und Generation | Technische Vorbereitung der Prüfung |
| Reparaturen an Gerät, Sensorik und Übertragung | Erkennung anlassbezogener Prüfpflichten |
| Plombierungsarbeiten | Nachweis und möglicher Prüfauslöser |
| Standort und Einsatzplanung | Reduzierung der Fahrzeugstandzeit |
Die Daten sollten nicht nur im Werkstattordner stehen. Entscheidend ist, dass Fuhrparkleitung, Disposition und Werkstattprozess auf dieselbe Information zugreifen können.
So organisieren Fuhrparks die Prüffrist zuverlässig
1. Prüfdaten zentral erfassen
Übertragen Sie das Datum der letzten Prüfung, das Kennzeichen, die Reifengröße und die Gerätedaten in ein zentrales System. Ein Foto des Einbauschilds kann die Stammdaten ergänzen, ersetzt aber nicht die strukturierte Erfassung.
2. Erinnerung mit ausreichendem Vorlauf setzen
Planen Sie nicht erst am letzten zulässigen Tag. Ein Vorlauf ermöglicht es, Fahrzeuge nach Standort, Baureihe oder Einsatzfenster zu bündeln und die Prüfung mit weiteren Werkstattarbeiten zu koordinieren.
3. Technische Änderungen als Ereignis definieren
Reifenfreigaben, Reparaturaufträge, Kennzeichenänderungen und Arbeiten an Sensorik oder Plombierungen sollten automatisch eine fachliche Prüfung auslösen. Dabei wird entschieden, ob eine sofortige Nachprüfung erforderlich ist.
4. Prüfnachweise und Einbauschild kontrollieren
Nach der Prüfung sollten Prüfnachweis und Einbauschild auf Fahrzeugzuordnung, Datum und Lesbarkeit kontrolliert werden. Das Einbauschild muss sichtbar, vorschriftsmäßig angebracht und – soweit vorgeschrieben – plombiert sein.
Typische Fehler im Fristenmanagement
Ein häufiger Fehler ist die Annahme, die Tachographenprüfung sei ausschließlich ein zweijähriger Termin. Dadurch bleiben anlassbezogene Prüfpflichten unbemerkt. Ebenfalls problematisch sind:
- der Austausch auf eine andere Reifengröße ohne technische Bewertung,
- ein Kennzeichenwechsel ohne Information an die für Tachographen zuständige Stelle,
- Reparaturen an relevanten Komponenten ohne dokumentierte Folgeprüfung,
- eine Terminplanung ohne Puffer für festgestellte Mängel,
- unterschiedliche Fahrzeuglisten bei Disposition, Werkstatt und Fuhrparkleitung.
Planung für Flotten mit mehreren Standorten
Bei mehreren Fahrzeugen sollte die Prüfung nicht einzeln und spontan organisiert werden. Eine Flottenliste ermöglicht die Gruppierung nach Standort, Tachographengeneration, Fahrzeugtyp und Fälligkeit. So lassen sich Vor-Ort-Termine oder gebündelte Werkstattfenster besser bewerten.
Wollnikom unterstützt Fuhrparks bei der technischen Bestandsaufnahme und der Planung von Leistungen rund um den digitalen Tachographen. Ob eine konkrete Prüfung vor Ort möglich ist und welche Voraussetzungen dafür gelten, muss anhand von Prüfstelle, Fahrzeugen und Leistungsumfang bestätigt werden.
Fazit
Die reguläre 24-Monats-Frist ist nur die Grundlinie. Reparaturen, Änderungen an Reifengröße oder Wegimpulszahl, Plombierungsarbeiten, Kennzeichenwechsel und größere Zeitabweichungen können eine sofortige Nachprüfung auslösen. Ein guter Fuhrparkprozess verbindet deshalb Kalenderfristen mit technischen Ereignissen.
Quellen und rechtlicher Hinweis
- § 57b StVZO – Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte
- Anlage XVIII StVZO – Prüfung der Fahrtenschreiber
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls. Rechtsstand und Quellen wurden zuletzt am 4. August 2026 geprüft.
Häufige Fragen zur Tachographenprüfung
Muss ein Tachograph genau alle zwei Jahre geprüft werden?
Die Nachprüfung muss mindestens einmal innerhalb von 24 Monaten seit der letzten Einbau- oder Nachprüfung erfolgen. Bei gesetzlich genannten Änderungen kann sie bereits früher und unverzüglich erforderlich sein.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur hierfür anerkannte oder beauftragte Hersteller und Werkstätten beziehungsweise zugelassene Einbaubetriebe; außerdem muss die Prüfung an einer geeigneten Prüfstelle erfolgen.
Ist nach einem Kennzeichenwechsel eine Prüfung nötig?
Bei digitalen Fahrtenschreibern ist nach einer Änderung des amtlichen Kennzeichens unverzüglich eine Nachprüfung durchzuführen.
Löst jeder Reifenwechsel eine Nachprüfung aus?
Nein. § 57b StVZO nennt die Änderung des wirksamen Reifenumfangs, die sich aus einer Änderung der Reifengröße ergibt. Die konkrete Bereifung sollte fachlich bewertet und dokumentiert werden.
Jetzt starten
Tachographen-Beratung anfragen
Sprechen Sie mit einem unserer Experten.
- Keine Kaufverpflichtung
- Persoenliche Beratung
- DSGVO-konform