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Tachograph nach Reifenwechsel: Wann ist eine neue Kalibrierung nötig?
Nicht jeder Reifenwechsel führt automatisch zu einer neuen Tachographenprüfung. Eine unverzügliche Nachprüfung ist insbesondere relevant, wenn sich durch eine andere Reifengröße der wirksame Reifenumfang ändert.
Nicht jeder Reifenwechsel löst automatisch eine neue Tachographenprüfung aus. Entscheidend ist nach § 57b StVZO, ob sich der wirksame Reifenumfang infolge einer Änderung der Reifengröße verändert. Wer lediglich abgefahrene Reifen durch neue Reifen derselben freigegebenen Dimension ersetzt, befindet sich daher in einer anderen Situation als ein Fuhrpark, der auf eine andere Reifengröße umrüstet.
Trotzdem sollte die Entscheidung nicht nach Augenmaß getroffen werden. Reifendimension, Fahrzeugfreigabe und die am Einbauschild dokumentierten Werte müssen zusammenpassen.
Wann ist nach dem Reifenwechsel eine Nachprüfung vorgeschrieben?
Eine unverzügliche Nachprüfung ist vorgeschrieben, wenn sich der wirksame Reifenumfang des Fahrzeugs durch eine Änderung der Reifengröße ändert. Das betrifft beispielsweise den Wechsel auf eine andere zulässige Dimension oder eine Umrüstung, die die für die Weg- und Geschwindigkeitsmessung relevanten Parameter verändert.
Der Grund ist technisch nachvollziehbar: Der Tachograph berechnet Strecke und Geschwindigkeit anhand fahrzeugspezifischer Impulse und Kalibrierwerte. Verändert sich die zurückgelegte Strecke pro Radumdrehung, können die bisher hinterlegten Werte nicht mehr ohne Prüfung übernommen werden.
Drei typische Reifenwechsel im Vergleich
| Situation | Einordnung | Empfohlene Maßnahme |
|---|---|---|
| Neue Reifen in derselben Dimension | Kein automatischer Prüfauslöser allein durch den Austausch | Dimension und Einbauschild kontrollieren; Besonderheiten fachlich prüfen |
| Wechsel auf eine andere Reifengröße | Kann den wirksamen Reifenumfang verändern und löst nach § 57b StVZO eine unverzügliche Nachprüfung aus | Termin vor oder unmittelbar mit der Umrüstung einplanen |
| Saisonwechsel mit abweichender Dimension | Maßgeblich ist nicht die Jahreszeit, sondern die Dimension und ihr Einfluss auf den Reifenumfang | Sommer- und Winterkonfiguration vorab vergleichen |
Die Tabelle ersetzt keine fahrzeugbezogene technische Bewertung. Bei Sonderbereifung, Aufbauänderungen, Achsumbauten oder unklaren Freigaben sollte eine befugte Fachstelle entscheiden.
Welche Angaben müssen geprüft werden?
Vor einer Änderung der Bereifung sollten Fuhrpark oder Werkstatt mindestens folgende Informationen zusammenführen:
- aktuelle und geplante Reifengröße,
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer und Kennzeichen,
- zulässige Reifendimensionen laut Fahrzeugunterlagen,
- Tachographenmodell und Gerätegeneration,
- Angaben auf dem Einbauschild, insbesondere Reifengröße und tatsächlicher Reifenumfang,
- Datum der letzten Einbau- oder Nachprüfung,
- weitere Arbeiten an Achse, Getriebe, Sensorik oder Plombierungen.
Das Einbauschild enthält unter anderem Angaben zur Wegimpuls- oder Wegdrehzahl, zur Gerätekonstante, zum tatsächlichen Reifenumfang und zur Reifengröße. Stimmen diese Angaben nach einer Umrüstung nicht mehr mit der Fahrzeugkonfiguration überein, besteht Handlungsbedarf.
So planen Fuhrparks einen Dimensionswechsel
Vor der Bestellung: Reifengröße abgleichen
Prüfen Sie nicht nur, ob die neue Dimension grundsätzlich am Fahrzeug zulässig ist. Klären Sie zugleich, ob die Umrüstung eine Tachographen-Nachprüfung auslöst. So lässt sich vermeiden, dass ein Fahrzeug nach dem Reifenwechsel zunächst nicht regelkonform eingesetzt werden kann.
Reifen- und Prüftermin koordinieren
Bei einer prüfrelevanten Änderung sollten Reifenmontage und Tachographenprüfung möglichst in einem abgestimmten Ablauf erfolgen. Die Disposition benötigt ein realistisches Zeitfenster für beide Arbeiten und für mögliche Abweichungen bei Fahrzeugdaten oder Plombierungen.
Neue Werte dokumentieren
Nach der Prüfung sind Prüfnachweis und Einbauschild zu kontrollieren. Die geänderte Reifenkonfiguration sollte zusätzlich in den zentralen Fahrzeugstammdaten hinterlegt werden, damit der nächste Saisonwechsel oder Reifentausch korrekt bewertet wird.
Was gilt bei Sommer- und Winterreifen?
Die Bezeichnung Sommer- oder Winterreifen ist für sich genommen nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob beide Radsätze dieselbe relevante Dimension und einen vergleichbaren wirksamen Reifenumfang aufweisen oder ob eine abweichende Größe verwendet wird.
Fuhrparks mit unterschiedlichen Sommer- und Winterdimensionen sollten nicht zweimal jährlich improvisieren. Sinnvoll ist eine dokumentierte Freigabe- und Prüfstrategie: Welche Kombinationen sind zugelassen, welche Werte wurden geprüft und wann ist eine erneute Nachprüfung einzuplanen?
Typische Fehler nach einem Reifenwechsel
- Die Werkstatt betrachtet nur die Zulässigkeit der Reifen, nicht die Tachographenparameter.
- Fuhrpark und Reifenservice arbeiten mit unterschiedlichen Fahrzeugstammdaten.
- Eine abweichende Winterdimension wird nicht im Fristenprozess hinterlegt.
- Das Einbauschild wird nach der Prüfung nicht auf korrekte Reifengröße und Lesbarkeit kontrolliert.
- Die Fahrzeugdisposition plant unmittelbar nach dem Umbau eine lange Tour, ohne den Prüfbedarf geklärt zu haben.
Unterstützung bei Prüfung und Kalibrierung
Wollnikom unterstützt Unternehmen bei Lösungen rund um den digitalen Tachographen. Für eine belastbare Bewertung sollten Fahrzeugmodell, Baujahr, aktuelle und geplante Reifengröße sowie das vorhandene Tachographensystem bereits bei der Anfrage genannt werden.
Fazit
Ein Reifenwechsel allein ist nicht automatisch der Auslöser. Maßgeblich ist insbesondere die Änderung der Reifengröße und ihre Auswirkung auf den wirksamen Reifenumfang. Wer Dimensionswechsel frühzeitig mit dem Tachographenprozess verbindet, vermeidet unnötige Standzeiten und unklare Fahrzeugzustände.
Quellen und rechtlicher Hinweis
- § 57b StVZO – Prüfung der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte
- Anlage XVIII StVZO – Prüfung der Fahrtenschreiber
Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls. Rechtsstand und Quellen wurden zuletzt am 4. August 2026 geprüft.
Häufige Fragen zur Tachographen-Kalibrierung nach Reifenwechsel
Muss bei neuen Reifen derselben Größe kalibriert werden?
Der bloße Ersatz durch Reifen derselben Dimension wird in § 57b StVZO nicht als eigener Auslöser genannt. Bei technischen Besonderheiten oder abweichenden Parametern sollte dennoch eine befugte Stelle prüfen.
Gilt die Pflicht auch beim Wechsel auf Winterreifen?
Sie kann gelten, wenn für die Winterbereifung eine andere Reifengröße verwendet wird und sich dadurch der wirksame Reifenumfang ändert.
Kann die Prüfung vor dem Reifenwechsel erfolgen?
Die Prüfung muss die tatsächlich verwendete Fahrzeug- und Reifenkonfiguration abbilden. Der Ablauf sollte deshalb mit Reifenservice und Prüfstelle abgestimmt werden.
Welche Unterlagen helfen bei der Bewertung?
Fahrzeugschein, Reifenfreigabe, Daten der bisherigen Bereifung, Foto beziehungsweise Angaben des Einbauschilds und Informationen zum Tachographenmodell.
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